Konservierende Zahnheilkunde

Die konservierende (=erhaltenden) Zahnheilkunde befasst sich mit dem Teil der Zahnheilkunde, bei dem es um die Füllungstherapie und Wurzelkanalbehandlung im weitesten Sinne geht.

Wenn ein Zahn durch Karies erkrankt ist, muss diese in der Regel beseitigt werden. Bei der Füllungstherapie wird die erkrankte Stelle des Zahnes, die von Karies befallen ist, davon befreit, gereinigt und danach wieder verschlossen und aufgebaut. In unserer Praxis haben Sie verschieden Materialien zur Auswahl. Wir klären Sie darüber auf, falls bei Ihnen eine Füllung notwendig ist. Neben der Karies können auch die Folgen eines Sturzes oder eine Überempfindlichkeit eine Füllung notwendig machen.

Amalgam gilt im Seitenzahnbereich als Füllungsmaterial nach Kassenrichtlinien. Bei uns in der Praxis wird es nicht mehr verwendet, stattdessen ein anderes geeignetes Kassenfüllungsmaterial! Wenn bei zu großem Substanzdefekt eine Füllung nicht mehr ausreicht, sollte der Defekt mit einer indirekten Restauration, z. B. einer Teilkrone oder Krone, versorgt werden. Da die Ausgangsituation bei jedem Patienten individuell ist, entscheiden wir von Fall zu Fall und besprechen alle notwendigen Schritte mit Ihnen gemeinsam. Zu der konservierenden Zahnheilkunde gehört ebenfalls die Wurzelkanalbehandlung.

Eine Wurzelkanalbehandlung kann notwendig sein:

  • wenn der Zahn eine tiefe Karies hat
  • nach einer Fraktur (bei der die Wurzel noch intakt ist)
  • wenn der Zahnnerv entzündet ist
  • wenn der Zahnnerv abgestorben ist

Dabei wird das Nervengewebe des Zahnes entfernt und ein natürliches Ersatzmaterial in den aufbereiteten, gereinigten Kanal eingebracht. Die Wurzelkanalbehandlung erfolgt meist über mehrere Sitzungen und je nach Größe des Substanzverlustes benötigt der Zahn im Anschluss eine Krone. Falls bei Ihnen eine Wurzelkanalbehandlung notwendig ist, werden wir das genaue Vorgehen mit Ihnen besprechen.